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Rechtsschutz und Rechtsberatung

RECHTSBERATUNG

Bildung Graubünden unterstützt seine Mitglieder in rechtlichen und gewerkschaftlichen Fragen, welche sich im Zusammenhang mit der Berufsausübung ergeben. Die Beratung umfasst:

  • Auskunftserteilung durch die Geschäftsstelle 

  • Vorabklärungen durch die Geschäftsstelle 

  • Weitervermittlung an die juristische Fachperson

  • Auskunftserteilung durch die juristische Fachperson

  • Weitervermittlung an die Rechtschutzversicherung
     

VORGEHEN

Bevor eine juristische Rechtsberatung in Anspruch genommen werden kann, muss der Sachverhalt der Geschäftsstelle von Bildung Graubünden unterbreitet werden (Tel 081 633 20 23). Aufgrund der sich oft wiederholenden Rechtsfragen kann diese - soweit möglich - die notwendigen Auskünfte selbst erteilen, wenn nicht, leitet sie die weiteren Schritte ein. Die Mitglieder von Bildung Graubünden haben Anspruch auf eine erste, unentgeltlich Erstberatung. Über die weitere Rechtsberatungen, über die Erstellung von Rechtsgutachten oder die anwaltliche Vertretung in Rechtsstreitigkeiten entscheidet die Rechtschutzversicherung (siehe unten) oder - notfalls und auf schriftliches Gesuch hin - entscheidet der Sozialausschuss von Bildung Graubünden über eine eigene Kostengutsprache seitens der Unterstützungskasse.

BERUFS-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG  

Sämtliche Aktiv-Mitglieder sind als Einzelperson bei der Protekta beruflich rechtschutzversichert; dies in der Ausübung ihrer Berufspflicht als Lehrperson oder innerhalb der Schulleitung. Die gedeckten Bereiche umfassen im Berufsrechtschutz das Arbeits- und Strafrecht:
 

 

  • Beratung durch von der Protekta anerkannte Juristen wie unserem Verbandsjuristen RA Mario Thöny

  • Schadenbearbeitung durch Juristen der Protekta

  • Bezahlung von Rechtsanwalt und Prozessbeistand

  • Bezahlung von Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, dem Gericht oder von der Protekta veranlasst worden sind

  • Bezahlung von Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten

  • Bezahlung der dem Versicherten auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei. Auf die dem Versicherten zugesprochenen Prozess- oder Parteientschädigungen hat die Protekta Anspruch

  • Bezahlung von vorschussweiser Strafkautionen bis Sfr.100’000.- zur Vermeidung einer Untersuchungshaft
     

Die Beratenden (der Rechtsanwalt und der Leiter der Geschäftsstelle von Bildung Graubünden) stehen unter Schweigepflicht.

RECHTSBERATER / RECHTSANWALT

Mario Thöny
Mario Thöny 
lic. iur., Rechtsanwalt, Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis

Ausbildung


Matura Typus B in Schiers, Rechtsstudium an der Uni Zürich,

Bündnerisches Anwaltspatent (2008),

Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis (2012).

Berufliche Qualifikation

Jur. Mitarbeiter Helsana Versicherungen AG, Zürich (2001-2004),

Rechtsberater Mieter:innenverband GR (seit 2006).

Seit 2009 selbständiger Rechtsanwalt.

Rechtsfragen sind nur über die Geschäftsstelle von Bildung Graubünden an RA Mario Thöny zu richten.
 

Porträt Mario Thöny 
lic. iur., Rechtsanwalt
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